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»ICH-SELBST (mens, Mensch, Gestalt, Wesenheit), ICH bin der ICH bin, der ich war und immer sein werde und verehre den göttlichen Geist, den Träger von Weisheit und Güte - so ist es und so sei es immer dar ...«

Jeder Mensch ist ein göttliches vertragsfreies Wesen - ein SEINSwesen und ein Beschützer unseres Planeten und dessen Bewohner (Geburtsrecht, Naturrecht).

Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Dazu ein Zitat des Monsieur de Voltaire (1694-1778): "Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, daß Du es sagen darfst." Meine Ableitung aus diesem Zitat zu schriftlichen Informationen: "Ich mag verdammen, was Du an Informationen weitersendest, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, daß Du informieren darfst."

Wenn Sie eine Beratung benötigen, sollten Sie sich an einen unabhängigen und/oder entsprechend lizenzierten Juristen oder Rechtsberater wenden. Unter keinen Umständen übernehmen wir eine Haftung gegenüber Personen, Entitäten oder juristischen Personen für Folgen, Schäden oder Verluste, welche vollständig oder teilweise durch eigenständiges Anwenden der zur Verfügung gestellten Informationen zustande kommen.

Der Web-Seiten-Inhaber/Nutzer (nicht Eigentümer) erklärt und zeigt an seine Souveränität, den exterritorialen Status, seine eigene Jurisdiktion und die Gültigkeit von Naturrecht (ius naturale) sowie seine uneingeschränkte Unabhängigkeit gegenüber den Verwaltungsorganen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Rechtsnachfolger der Bi- und Trizone) bzw. der Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland (auch Nicht-Regierungs-Organisation / NGO genannt) bzw. der Bundes-Vogtei und deren jeweiligen Bediensteten mangels staatlicher Grundlagen und durch Status privati regionem (des Vaterlandes beraubt).
Jeglicher Verstoß ist unheilbar nichtig (insanabilibus irritum).
Die Rechte des Urhebers/Produzenten (res corporales et res incorporales) unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts über geistige Produkte und dem ausschließlichen Gerichtsstand ordentlicher streitiger Gerichtsbarkeit (mit Tatsachenentscheidungen). Es gilt der Ausschluß des Rechtsweges / Gerichtsstandes obligatorischer und freiwilliger Gerichtsbarkeit, welche das Statutenrecht einer ausländischen Kolonie im Inland "deutsch" anwendet, als vereinbart und somit auch keinerlei Präjudiz als akzeptiert.

Der Web-Seiten-Inhaber/Nutzer, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz Sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art.

Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des Web-Seiten-Inhabers/Nutzers genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz Sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen.

Hinweise:
Die Jurisdictio voluntaria, die Freiwillige Gerichtsbarkeit ist keine streitige Gerichtsbarkeit! Vor ihr werden also nur vorentschiedene personelle Sachverhalte zu Fahrnisbesitz im Eigentumsschein entschieden, welche wegen der unstreitigen Übertragung und Vorkonditionierung der Personen als Schuldner, die Leistungspflicht vorab klärt. Die Anweisung ist dabei der entscheidende Hebel, der unter Treunehmern nicht streitig ist, weil unbekannte oder verschollene Menschen im Status von Sachen, bekanntlich nicht streiten können!

Für die Gerichtsbarkeit gelten international und national Gesetze oder Vereinbarungen (Gesetz der Analogie , wie oben, so unten, "Im Makrokosmos wie im Mikrokosmos"). Regelungen der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag: Das Gericht ist nur dann für die Entscheidung eines Falles zuständig, wenn alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit anerkannt haben. Eine solche Anerkennung kann durch Erklärung für das jeweilige Verfahren, durch Verweis in einem völkerrechtlichen Vertrag oder in abstrakter Form durch eine Unterwerfungserklärung erfolgen. Dies gilt auch für alle Gerichte der Treuhandverwaltung Bundesrepublik in Deutschland bzw. der Bundes-Vogtei.

Zitat: "Regierungen sind surrogate Entitäten (Wesenheiten)!

(Anmerkung: surrogare = sub-rogare = jemanden anstelle eines anderen aus-/nachwählen).

Ihre Macht wurde von den Individuen delegiert, die sie erschufen. Eine Regierung, die diese überpositive (aus dem Naturrecht abgeleitete) vom Volk verliehene indigene Macht respektiert und zur Grundlage ihrer Legitimität innehat, die sich diese also nicht widerrechtlich angeeignet hat, kann gedeihlich sein für den von ihr im Auftrag des Volkes geführten Staat. Aber sobald Regierungen (oder sonstige Surrogate) das Recht der indigenen Macht usurpieren, indem sie den Rechtsschein mittels weiterer Surrogate errichten, versinken diese - zusammen mit dem von ihnen angeführten Staatswesen - in Korruption und Tyrannei. Eine solche Korruption wird stets von Gewalt, Einschüchterung, Unwahrheiten und allen Arten von Nötigung begleitet, indem Angstgefühle und schizophrene Wahrnehmungen genährt werden."

weitere Informationen unter:

Selbstverwaltung - die Lösung (vom ent-personifizierten System) ist die Los-Lösung (nach vielen Reförmchen und Ent-Täuschungen nun endlich von den Wurzeln aller Übel, u.a. dem im fremden Eigentum befindlichen NAMEN)
Beachte: Für alles im Leben gibt es einen konkreten Ansprechpartner. Es war immer eine bestimmte Person für einen konkreten Bereich im System zuständig gewesen.

--- Alle hier und auf der WEB-Seite gemachten Ausführungen erfolgten ohne Obligo UCC 1-308 für den verwalteten Geschäftsherrn ---
Letzte Aktualisierung: 23.02.2016 - 18:00 Uhr