Meine Gedanken zum obigen Bild: Es braut sich über uns etwas zusammen, wir können es erkennen und uns darauf vorbereiten, wenn wir uns selbst im Spiegel anschauen und ergründen.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
Rechtliche Darstellung und Begründung der eigenen Selbstverwaltung als Notstandsleiter auf der Grundlage von staatlichem deutschen Recht (SDR 1918; Mensch im Landrecht bis 27.10.1918: § 1 ALR mit DR-PStG 1875)- gültig bis heute aber durch die Selbstermächtigung des Max von Baden ohne Verweserrechte am 28.10.1918 ins Seerecht überführt - als nichtverschollener, beseelter, lebendiger Menschen und Souverän Bernd-Joachim E. Wassermann (Nominandum - der neue Name ist nun bekannt gemacht; er ist in keiner Nomenklatur und keinem REGISter erfaßt!) - Nachkomme der freiheitsliebenden Deutschen in seinem Heimatland 'Reich der Deutschen' lebend gemäß dem unwandelbaren, göttlichen, ewigen Recht: dem Naturrecht { ius naturale, ius cogens } | |
| |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es gibt Dinge, von denen wir nicht wissen, daß wir sie nicht wissen S.W. Hofmann: Sklavensystem-Name_Antwort-auf-eingeschlossene-Fragen-3.-Teil S.W. Hofmann: Die Lizenz zur Fiduzialwahrscheinlichkeit - Leseprobe aus dem Handbuch II S.W. Hofmann: Die Mutation der Rechtsfähigkeit - Orga - Sklave - Kurzerklärung S.W. Hofmann + M. Heinemann: 2010-04-10 - Positionspapier Selbst-Inventur Teil 1 S.W. Hofmann: S©hizo-Ei - 5. Kapitel - Auszug - Maßnahmen der Sieger: Keine Adressaten von Eigentum TING: TG-Trustee - Selbstbestimmungsrecht - die Basis jeder Souveränität StaSeVe: Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestaetigt
Beitrag aus dem ForumMilanum:
Notice of Understanding and Intent and Claim of Right - Erste Maßnahmen zur Umsetzung der Erklärung zur Lebendmeldung als beseelter Men#ch: 1. am 31.08.2012 an Polizeipräsidium Oberpfalz (Agentur) Erfolg und Mißerfolg sind oft nah beieinander ... . 06-12-2012: (Nikolaus) Entsprechend meinem aktuellen Horoskop (Schütze) und zur Sicherung von Erfolg und Frieden in meiner unmittelbaren Umgebung in Ammerthal habe ich durch den familiären Rechtsbeistand dem Dienstherrn der örtlichen Polizei einige wichtige Informationen zur Kenntnis gegeben: Ein Umdenken in Liebe und mit Vernunft sowie hörendem Herzen tut Not für den Erhalt des Friedens im Land! - Rechtsstreit bedeutet Krieg! Postrücksendung 1 und Postrücksendung 2 mit Aufkleber an die sogenannte Staatsanwaltschaft in Wiesbaden und das sogenannte Amtsgericht/Staatsanwaltschaft in Amberg vorsorglich zur Verhinderung der weiteren Verschleuderung von finanziellen Mitteln aus dem Topf 'Zwangsabgaben in der Treuhandverwaltung' - selbstbestimmtes Leben auf Basis Naturrecht läßt sich nach der Wieder-Mensch-Werdung mit Lebend-Meldung und dem Handeln unter eigenem Namen sowie in voller Selbstverantwortung nicht verbieten - es hat 16 Semester als Rechtssachverständiger in Anspruch genommen, um ein wenig Durchblick mit Weisheit für die wirkliche Rechtslage in der Bundes-Vogtei 'deutsch' einerseits und in Deutschland ohne Volk andererseits zu bekommen [kein Volk, da seit 23.05.1945 verschollen und seitdem nicht mehr lebend gemeldet sowie als S A C H E unter BRD-Betreuung stehend, weil lieber unter Deck im Laderaum den Willensmangel weiter pflegend und/oder mit Ratten und Parasiten paktierend, als den Weg für Freiheit, Selbstbestimmung und Wahrheit zu gehen]. Weise Worte sind gesund, denn sie gehen den wichtigen Dingen auf den Grund: "Wahrheit ist stets gelassen, Lüge aber schreit nach irdischem Gericht." - Viktor R. Knirsch -
Vorbeugen ist besser als Heilen! - Das ist eine alte Volksweisheit. Entsprechend dieser und auch den frischen Anregungen von Wartezimmer.tv beim Hausarzt habe ich meine Patientenverfügung Vers.1.0 erstellt und gleichzeitig dazu fachärztlich meine Geschäftsfähigkeit attestieren lassen. - BJW_Patientenverfügung - In der Patientenverfügung hält der Einzelne fest, was mit ihm geschehen soll, wenn selbstbestimmtes Handeln und eine eigene Entscheidungsfindung nicht mehr möglich sind. Sie soll dem einzelnen Bürger (Treunehmer) oder nicht-verschollenen Menschen die Möglichkeit geben, bereits im Vorfeld zu bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht, sollte er eines Tages nicht mehr in der Lage sein dies selbst mitzuteilen. (siehe auch Einstieg und Publikationen) offener Brief an die Pfarrerin der Paulanerkirche Amberg - 2012-10-08 - Abschied von der evangelischen Kirchengemeinde Paulaner (Agentur) und allen Christen im Personalstatus „deutsch“ sowie auf ein herzliches Wiedersehen im Reich freier beseelter, lebendiger und nichtverschollener Menschen (*.PDF – 863kB) - Ein Umdenken in Liebe und mit Vernunft sowie hörendem Herzen tut not! - siehe auch Aufklärung? Das Gute von Preußen für unsere Heimat, für unsere Welt! (1Jh 4,1; Mt 7,15-21; 1Th 5,19-21; Eph 5,6-9; Ps 1) - "Gott achtet nicht darauf, wie viel wir tun, sondern mit wie viel Liebe wir etwas tun." (Mutter Theresa) Einrede/Einwendung an Finanzverwaltung Amberg - Schließung-CQV-Trust - 2012-09-19 (*.PDF – 177kB) mein Vortrag in Gelsenkirchen am 08.06.2013: Erklärung zum veränderten und aufgelösten Personenstand (Vers.4) Erklärung zum veränderten Personenstand (Vers.3) Einrede/Einwendung an Verwaltung „Bundeszentralamt für Steuern“ - Schließung-CQV-Trust - 2012-03-05 (*.PDF – 276kB) Einrede/Einwendung an Finanzverwaltung Amberg - Schließung-CQV-Trust - 2011-12-29 (*.PDF – 153kB) ergänzende Fortführung der völkerrechtlich verpflichtenden Proklamation vom 14.07.2011 an die 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Ammerthal (*.PDF – 1.004kB) Völkerrechtliche verpflichtende Proklamation vom 21.06.2011 an die 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Ammerthal (*.PDF – 851kB) Erklärung zum veränderten Personenstand vom 30.11.2010 an die 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Ammerthal (Vers.1.1) (*.PDF – 1.303kB) Erklärung zum veränderten Personenstand vom 18.11.2010 an die 1. Bürgermeisterin der Gemeinde Ammerthal (*.PDF – 476kB) Mitteilung veränderter Personenstand und rechtliche Konsequenzen an die zuständige Finanzverwaltung (St.-Nr.: 201/400/00737) (*.PDF – 1.028kB) Erinnerung / Zurückweisung / gerichtsverwertbare Erklärung wegen verändertem Personenstand und rechtlichen Konsequenzen an die Creditreform (*.PDF – 156kB)
Die Anwendung des hier abgebildeten Ausweises 'PRINCIPATUM' ist nicht für einen Treunehmer zu empfehlen, der nun zum Ungehorsamen wird, auch als Streitsüchtiger erkennbar, nur weil er sich nicht mehr reproduzieren lassen will. Es bedarf m.E. des Prozesses der Wieder-Mensch-Werdung, der Rückgabe des im fremden Eigentum befindlichen NAMENS, der Erfindung eines eigenen neuen Namens mit einer Lebendmeldung in Form einer neuen Erklärung zum veränderten Personenstand (PSE/EzvP).
Für BRD-Bedienstete/BRD-Personal: "Die Vorlegenden (BPA, Pass, Dienstausweis - "Urkunde") triggern ihre Fiduziarität zu der die Rechtsvermutung besteht. Sie stiften ihre Treuhandeigenschaft für den Prinzipal, die Sache mit dem Namen. Sie teilen zur Sache "beitretend" (Akzession), deren Eigenschaften, deren Schicksal! Natürlich ist das arglistig, aber erkennen muß es der, der bisher fahrlässig genehmigt hat." (S.W.H.) Was ist eine Treuhand bzw. eine Verwaltungstreuhand /Treuhandverwaltung - Zusammenhänge "Wenn etwas falsch (betrügerisch) aufgezogen wird und alle stimmen zu, so ist das Falsche gesellschaftsvertraglich genehmigt und wird wegen langer Übung zur Gewohnheit.
Ich stimme nicht mehr zu, woraus alles Weitere ausfließt! Jeder steht vor dieser
Entscheidung die redlich macht. Die alltäglich praktizierte Staatswillkür steht zum Widerspruch des Auftrags von Staaten als Schutzgemeinschaft und zur Souveränität, dem Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen, denn diese werden zwangspsychiatrisiert ( 120.00 Fälle / Jahr in der CH, 600.000 in D ) oder bei Mißachtung der eigenen Vorträge im Verfahren kriminalisiert und inhaftiert. http://spiritualeconomicsnow.net/?p=164 - Mary Croft 09. Dec. 2010 - Knowing Who You Arevor Gericht - wer ist wer Mit Einlassung und Eröffnung des Verfahrens ist der eigene Verzicht und die Entbindung von der Erörterung der Tatsachen „vereinbart". Es werden nur Sachverhalte statt Tatsachen schiedsgerichtlich entschieden, weil zur Klageführung es der Klagefähigkeit eines Berechtigten / des Rechtsfähigen bedarf - die Belange der Nebensache Mensch sind nicht erörterungsfähig ! Unter http://b-n-d.net/bnd-aktikel/72-recht-a-justiz/318-bundesjustizministerium-gibt-zu-alle-gerichte-sind-seit-2007-aufgeloest.html ist zu lesen: „Dies bedeutet nunmehr nach der Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat: es gibt faktisch keine Gerichte mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine „Firmengerichte“ nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law) . Das bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird, gibt es eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein – symbolisch gesprochen – “Handelsschiff“ außerhalb der 12 Meilen Zone. Der Richter oder die Richterin ist der „Kapitän“ und der weiß was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Völkerrecht nachgeordnet. D.h. sobald man einen „Contract“ also einen Handelsvertrag eingegangen ist, ist man dem Richter („Kapitän“) unterworfen und nur der weiß was Recht ist. Die sogenannten Rechtsanwälte arbeiten diesem Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten Verfahren zu. Der Betroffene, der den „Contract“ (Vertrag) akzeptiert, als Kläger, Beklagter oder Angeklagter, ordnet sich damit nach dem Seehandelsrecht dem Gericht nach Admirality Law unter. Nach dem Seehandelsrecht liegt eine Akzeptanz dann vor, wenn beide „Partner“ sich im „Willen“ einig sind. Das kann auch mündlich geschehen. Sobald sie sich also im „Gerichtssaal“ (Handelsschiff) setzen, akzeptieren sie dieses. Auch dürfen sie eine Verhandlung nicht eröffnen lassen, weil dann die Willensübereinstimmung zum Ausdruck kommt und der „Contract“ als geschlossen gilt, völkerrechtlich gesehen.“ Ziel der o.g. Erklärung zum veränderten Personenstand / EzvP ist die Befreiung aus dem Rechtskreis der B R D (was jedoch nicht genügt) => der Fiktion ( mit dem Namen verknüpften, „genehmigten" Übernahme ) der Treuhandschaft (CQV-Trust) <> den Fiduziar zu entziehen - heutige Erkenntnis: Bindung der Gebursturkunde an den CQV Act Lösung: Amicus Curiae (lat.: Freund des Gerichts) bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst Partei zu sein {jemand, mit (ad)ministrativen Rechten ausgestattet ...} Der Ministrator - der aufwartende Diener / der Beistand, Ratgeber, der dem gerichtl. Redner die nötigen Rechtsgründe u. Tatsachen an die Hand gab, auf die er seinen Vortrag gründete ( = Zeuge, von dem der Redner die Tatsachen entnimmt). => der beseelte, lebende Mensch kann nur als Ministrator dabei sein, da keine Person. Die Klageführung kann nur durch einen Berechtigten erfolgen, der selbst Klagefähigkeit besitzt - daher kann sich auch ein Anwalt in eigener Sache nicht selbst erfolgreich vertreten, da er nun selbst zur Nebensache wurde. Erkenntnisse - freiheitistselbstbestimmtesleben Meine Erklärung zum veränderten Personenstand / EzvP vom 18./30.
November 2010 ist nicht aggressiv oder beleidigend, sondern, ganz im Gegenteil,
sie sorgt sich um das künftige Wohlergehen der Akteure in der
Wirtschaftsverwaltung Bundesrepublik Deutschland (kein Staat – siehe Art. 133
GG) und wirkt auf eine friedliche Auflösung der sich zuspitzenden Widersprüche
hin, um gewaltsame Auseinandersetzungen zu verhindern. Sie treibt den
hochbezahlten Verrichtungsgehilfen an ihren bequemen Schreibtischen die
Schweißperlen auf die Stirn und demotiviert sie aufs äußerste, nach erkannten
Haftungsfolgen bei Staatlichkeit leichtfertig ihre Unterschrift auf ihre
vielfältige Beschwer aus ihren warmen “Amts”stuben zu setzen. Sie zielt darauf
ab, insbesondere die unteren Chargen der Verwaltung, die ständig von ihren
Vorgesetzten zu unangenehmen Unterschriften genötigt werden, die sie eigentlich
gar nicht leisten wollen, sozusagen “mit der Wahrheit zu korrumpieren” und ins
Boot zu holen. Man denke nur an die “Loveparade” im Jahre 2010 in Düsseldorf, wo
der Bürgermeister seine Genehmigung nicht selbst unterschreiben wollte und diese
dann, lt. Deutschlandfunk, “Wie eine heiße Kartoffel durch die Amtsstuben
gereicht wurde”. Ernüchterndes – Eine einfache Formel: Kein Volk = Kollektivierung von Sachen = Kein Souverän = Gruppe von Treuhändern für das System „NAME“ = Keine Heimat (Sachen kennen keine Heimat) = Keine Verfassung = Kein legitimiertes Gesetz = Kein legitimierter Staat (sondern öffentliche Sache) = Keine Staatsbürgerschaft (kann es in der Fiktion nicht geben) = Keine natürlichen Personen = unzählige Handlungen im Rechtsschein = munteres Tummeln der Hamster im Hamsterrad = menschliche Energie aufzehrende und Menschen fressende bzw. in Statuen verwandelnde dunkle Macht = gruppenzwangähnliches Mitspielen der Spielsüchtigen im System-Casino (Das Casino gewinnt immer - die dem Namen beitretenden Treuhänder bzw. die treunehmenden Fahrnisbesitzer bleiben die Verlierer.) !" Kein Urteil und auch keine Anordnung ohne Gesetz und ohne die Unterschrift des bekennenden gesetzlichen Richters! Bitte informieren Sie sich kurzfristig und gründlich sowie aus Rechtsschutzgründen Ihrer Person im Internet unter http://rsv.daten-web.de (hier inbesondere …/danke.html) über die Entwicklungen in unserer Gesellschaft. Die Anordnung in Kladde vom 02.05.2011 erweckt den Schein, formal juristisch gesehen, unerlaubte Rechtsgeschäfte zu organisieren und illegalem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Wir leben in einer Welt der Rettungspakete, Finanzkrisen und immens wachsender Staatsverschuldung. Neben zahlreichen weiteren Mißständen in Deutschland sehen wir hier die Folgen unseres fehlgesteuerten Zentralbank- und Papiergeldsystems. Europa versagt weil die Mitglieder die Kontrolle über ihr Recht und finanzielles Schicksal verloren haben. Viele interessierte Bürger erkennen das inzwischen. Es ist eine neue Qualität des "fiskalischen und juristischen Ausplünderns" geschaffen worden. Im dritten Reich hatte das System Rassenelemente als Kriterium festgemacht. Das ist zum Glück im demokratischen Deutschland nicht mehr zulässig. Dagegen kann heute quasi jeder Bürger, durch die Einführung der "pro-fiskalischen Denkweise der Finanzbehörden" und der "alles und jeden kriminalisierenden Denkweise der Justizbehörden", nach Strich und Faden ausgeplündert und/oder existenziell vernichtet zu werden. Wer sich dagegen wehrt, der wird der endlosen Schleife des Art. 19 Abs. 4 GG zugewiesen. "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Aufgrund der immer wieder vorgetragenen Behauptung, Richter oder Beamte üben ihr Amt aus, ohne Ansehen der Person und ohne eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens, fällt niemandem auf, daß gegen die gesamte Bevölkerung systematisch Straftaten verübt werden. Der Amtsermittlungsgrundsatz wird so ad absurdum geführt und ins Gegenteil verkehrt. Daß es unsere Regierenden mit den Vorgaben des Grundgesetzes und den sonstigen bestehenden Gesetzen in Deutschland nicht so genau nehmen, ist vielen Menschen schon bei der Einführung des Euro und beim Lissabon-Vertrag unangenehm aufgefallen. Es hat jedoch inzwischen eine ganz andere Qualität erreicht, wenn man erkennt, wie schamlos sich deutsche Finanzbehörden über bestehende Gesetze einfach hinweg setzen und Bürger unseres Landes gnadenlos in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Es stellt sich die Frage, wem diese Beamten eigentlich dienen. Dem Volk, wie es das Grundgesetz vorschreibt oder einem Dienstherren, dem Volk und Grundgesetz offensichtlich gleichgültig sind? Die Väter des Grundgesetzes haben solche Auswüchse wohl bereits zum Zeitpunkt des Entstehens für möglich erachtet. Sie haben deshalb verschiedene Abwehrmechanismen (Zitiergebot u.a.) für uns Bürger eingebaut, um unrechtmäßige Eingriffe des Staates in unsere persönliche Freiheit zu begrenzen. Was für sie aber offenbar nicht vorstellbar war, geschieht gerade vor unser aller Augen - die Statusminderung (c.d.m.) zum Bundespersonal läßt grüßen . Die laufende Privatisierung von gemeinnütziger Infrastruktur ist eine Beraubung der Bevölkerung ohne Militäreinsatz. Die Ökonomisierung folgt dem Gesetz von Angebot und Nachfrage und diese Gesetzesanwendung betrachte ich als Erpressung und Plünderung. Ich erwarte hiermit Ihre Vorschläge für eine einvernehmliche Auflösung / Bereinigung der Rechtssache BERND-JOACHIM FISCHER (juristische Person) entsprechend vorgenannter EzvP. Im November 2009 schrieb ich, lt. Maya-Kalender bricht nun alles zusammen, was nicht ethisch ist. Ja Sie haben richtig gelesen, nachdem das ganze Rechtssystem nicht mehr funktioniert, weil unethisch, bricht nun auch das alles und jeden korrumpierende Geldsystem zusammen, weil auf Wucher und Geldschöpfung durch Schulden basierend, zum Nachteil von Gemeinnutz und autarken Gemeinschaften noch unethischer. All dies, was nicht ethisch ist, wird mit sich selbst in Konflikt kommen und sich auflösen. In den letzten 12 Monaten wurde uns hier einiges drastisch vor Augen geführt. Was ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik in Deutschland? Dieses Grundgesetz ist * ein Provisorium * zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung * in einem militärisch besetzten Gebiet * für eine bestimmte Zeit * heute als ein vom Deutschen Volk nicht ratifiziertes Grundgesetz eben nur ein Grundgesetz der freiwilligen nichtstaatlichen Schieds-Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich Dieses Grundgesetz ist das Recht der westlichen Besatzungsmächte bis 1990! Der Besatzer Bundesrepublik in Deutschland im Mantel der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Art. 133 GG) und in Form einer kapitalistischen Diktatur unter Kriegsrecht (Art. 65, 120, 146 GG) in Verbindung mit einer Parteien-Oligarchie nimmt billigend die durch die Siegermächte bewirkte Statusminderung der Deutschen als Personal nach capitis deminutio maxima zum fremdwillentlichen Verwaltungszweck durch organlose Objekt-Inventarisierung in Errichtung des Rechtsscheins der Rechtsfähigkeit für Sachen mittels Täuschung, sowie Verschweigen und Ignorieren von Handlungsunfähigkeit bewirkt habenden Hindernissen aus nichtberechtigter Rechtsstellung am nach staatlichem BGB § 1 latent fortbestehenden Rechtssubjekt, den Natürlichen Personen, in Kauf (siehe o.g. Personenstandsänderung vom 18. /30. November 2010), verschweigt seit 1990 nach dem verdeckten Putsch gegen das eigene Deutsche Volk den Staatsangehörigen des Staates 'Deutschland' ihre wahre Staatsangehörigkeit und raubt ihnen das Recht auf einen eigenen Staat durch fortgesetzten juristischen Trickbetrug mit arglistiger Täuschung und Besatzung! Dadurch hat der Besatzer
Gut informierte Kreise wissen sogar, daß das Grundgesetz vom Deutschen Volke niemals ratifiziert wurde (siehe Genehmigungsschreiben der westlichen Besatzungsmächte vom 12.5.1949), damit sind alle Wahlen in der Firma BRD hoheitsrechtlich gesehen nur Scheinwahlen und betriebsrechtlich gesehen eben nur Betriebs-Wahlen auf Basis freiwilliger AGB und somit freiwilliger nichtstaatlicher Gerichtsbarkeit. Doch dieser freiwilligen nichtstaatlichen Schieds-Gerichtsbarkeit widersprechen wir hiermit vorsorglich und aus Rechtsschutzgründen natürlicher beseelter Personen nach BGB, Buch 1, (1) §§1, 2ff und RuStAG v. 22. Juli 1913. Die BRD-Wirtschaftsverwaltung verstößt gegen das Völkerstrafgesetzbuch VStGB §§ 6 u. 7 und die römischen Statuten, wenn sie den Europavertrag unterschreibt. Die Gefahr: Der schwebende Kriegszustand bzw. Waffenstillstand ermöglicht das Abgleiten unkontrollierter “Staatsgewalt“ in totalitäre Strukturen gegen die Bevölkerung im Bundes- und Besatzungsgebiet !!! „ Im Licht dieser Erkenntnis heißend: Werde ganzer Mensch!In der kausalen Folge steht vor Volk und Staat und sonstigen Installationen der Mensch, und der steht zuvorderst im Wort der Schöpfung. Denn:Am Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und Gott war das Wort.Dasselbe war im Anfang bei Gott. Alle Dinge sind durch dasselbe gemacht, und ohne dasselbe ist nichts gemacht, was gemacht ist. In ihm war das Leben, und das Leben war das Licht der Menschen. Und das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat's nicht begriffen. Evangelium nach Johannes, Kapitel l, Verse 1-5Also laßt uns - den logischen Fehler [14] in den gegebenen Fakten, ansonsten den Ausgleich findend - einen neuen Vertrag machen, eine menschliche Ordnung vereinbaren! Den „Eigentümern" ist hiermit vermeldet, daß die Namenlosen [arglistig Getäuschten, Anm. B.J.F.] - wissender geworden - den ehrenvollen Weg einschlagen werden.“Naso suspendis adunco / ignotos.” Übersetzung: Du rümpfst die Nase über Namenlose. - Quelle: Horatius, Sermones 1. 6,5 Laßt uns - falls nötig - dem Menschen einen/seinen neuen Namen geben und künftig - „Nicht ohne Licht reden“ (Pythagoras: Akusmata)” Quelle: Daten-Korruption - Das geht uns alle an! (S.116) S.W.Hofmann
Solange wir nur lautem Gekreische unser "Ohr schenken", den Eitelkeiten unseres Ego´s folgen und uns von Ängsten, Manipulationen sowie Unsicherheiten beherrschen lassen ( all dies schieben wir in die Schublade "Freier Wille" ) kann niemals die leise Stimme der Versöhnung des reinen Bewußtseins uns erreichen.
----- Original Message -----
From: Friedrich
Röck
Sent: Saturday, September 24, 2011 9:03 AM
Subject: Willkommen daheim, Bruder Jesus! Die Leben-Wollenden (Spr
13,14; Jes 35,10; Jh 8,32; Rö 12,2; Offb 21,4), deine Geschwister, grüßen dich!
Anti-Unsinn als heilsame Politik. <!!> <!> <!> <!> Der Geist des
Einen (des Heilen) erlöst alle Welt, doch ein Gespenst
geht noch um in Europa, das Gespenst des
Antichristen... <!> Die Welt hat es
erfahren, daß einst der
Glaub’ in Priesterhand mehr Böses tat in
tausend Jahren, als in
sechstausend der Verstand. (Otto von Corvin) <!> Aus aktuellem Anlaß drei Seiten heilsam Aufklärendes für der sündigen Menschen Erlösung. <!> Von Herz zu Herz, von Sinn zu Sinn, von Leben zu Leben. <!> Das ewige Kind des
Einen <!> in wie um uns, i.A.
Friedrich Röck (Anschrift: Dr.med. F.Röck, Lobedanzgang
15, D-19053 Schwerin; Friedrich.Roeck@t-online.de) <> <!> Übrigens: Wenn wir
Ezechiel (zur Erklärung für die andere Hälfte des böse gespaltenen
Christenvolkes: Hesekiel), wie zur Papst-Messe in Berlin, <!> drei Anlagen (Deutsche Größe, Ein-Sicht, Der geläuterte Prometheus) 1. Deutsche Größe 2. Ein-Sicht 3. Der geläuterte Prometheus
----- Original Message -----
From: Friedrich
Röck
Sent: Sunday, September 18, 2011 1:28 AM
Subject: Geh aus, mein Herz, und suche Freud! Anti-Unsinn als
heilsame Politik. <!!> <!> <!> Geh
aus, mein Herz, und suche Freud! <!> Anti-Unsinn als heilsame Politik. <!> Ab-Sicht (Nieder-Tracht, Kont[ra-]Rolle, Wider-Sache) führt in die Hölle, Ein-Sicht (Vertrauen auf und in das Eine) führt in den Himmel. Drum – geh aus, mein Herz, und suche Freud (siehe auch die Europa-Hymne): <!> Leiden und Sterben (Ex-itus) im Schein (in der Ex-sistenz) oder Freude und Leben im Sein (in dem Wesen, in der Seele, in dem Selbst)? Zuerst das Herz (das Eine, das Wesen, die Seele, der Sinn: die „Legislative“), dann, hörend und gehorchend, der Kopf und die Hand (der Verstand, der Leib, die „Exekutive“: das Tun des Guten und
Lassen des Bösen)! Anti-Unsinn als heilsame Politik. <!> Von Herz zu Herz, von Sinn
zu Sinn, von Leben zu Leben <!> Das ewige Kind des
Einen <!> in wie um uns, i.A.
Friedrich Röck (Anschrift: Dr.med. F.Röck, Lobedanzgang
15, D-19053 Schwerin; Friedrich.Roeck@t-online.de) <> <!> vier Anlagen (Weiterführendes auf Wunsch) 1. A, das Alpha, der Anfang 2. unser kulturelles Erbe 3. dumm gelaufen 4. O, das Omega, das Ende
----- Original Message -----
From: Friedrich
Röck
Sent: Friday, August 19, 2011 10:39 PM
Subject: Das Leben-Wollende hat keine Wahl! Anti-Unsinn als
vernünftige Politik. Also spricht das Eine: Ein Leben ohne mich ist nicht möglich, da sinnlos. Macht und Gemeinsinn sind und seien also eins, im Kleinen wie im Großen! Gott oder Mammon (Mt 6,24)? Heiles oder Heiliges? Frommes oder Frömmelndes? Sein oder Schein? Ein-Sicht oder Ab-Sicht? Sinn oder Gier? Freude oder Leiden? Leben oder Tod? Ökologie und Ökonomie sind eins, und wer sich zum gierblinden Sklaven des „Wirtschafts-Wachstums“ macht, kann auch nicht ökologisch sein! Grüne Wege aus der Euro-Krise, von und mit Jürgen
Trittin, Wahlveranstaltung Bündnis 90/Die Grünen Man muß so einfach denken wie ein Kind. Man kann die Probleme nicht mit den Denkweisen lösen, die zu ihnen geführt haben. (Albert Einstein) - o f f e n e r B r i e f - Schwerin, den 17.8.2011 Lieber Herr Trittin, mit Verlaub, aber schmücken wir alle uns inzwischen nur noch mit „fremden Federn“? Sind wir alle inzwischen „Wölfe im Schafspelz“ geworden? Auch die Grünen haben mal lichtere Tage gesehen, waren mal eine Bewegung, keine Partei, und voller Ideale, voller Hoffnung, sie auch in die Welt zu tragen. Doch mit dem Mausern zur Partei kam das Hamstern als Partei, und mit dem weltlichen Macht-Mißbrauch die geistige Armut. Die leidig schuld- und schuldenhafte Verstrickung von uns Menschen hat also ihre Wurzel in der Scheidung von Geist und Welt... Darf ich offen zu Ihnen sein? Das ist zwar, wohlwollend wahrgenommen, zu Beginn ein wenig erschreckend und schmerzlich, führt aber, wo wir beherzt und besonnen dabei bleiben (und dazu besteht aller Grund!), in eine große Freude und Wonne, die möglicherweise eine ansteckende Wirkung hat (s.a. Jes 35,10)...
Es wettet, arbeitet, streitet, kämpft nur der
Wahn in seiner Not, am Götzen sich selbst zernichtend!
Die Ex-sistenz von Kirche und Staat
ist ein Symptom der Scheidung von Geist und Welt und unsere zu Wem zu glauben ist, redliche
Freunde, das kann ich euch sagen: Glaubt dem Leben, es lehrt besser als Redner
und Buch. ... Welche Religion ich bekenne? Keine von allen, die du mir nennst!
„Und warum keine?“ Aus Religion. ... Suchst du das Höchste, das Größte? Die Pflanze kann es dich lehren. Was sie willenlos ist, sei du es wollend – das ist’s! ... Keiner sei gleich dem andern, doch gleich sei jeder dem Höchsten. Wie das zu machen? Es sei jeder vollendet in sich. ... Ein jeder gibt seinen Wert sich selbst, und der Mensch ist nur da ganz Mensch, wo er spielt. ... Glücklich ist nur, wer glücklich macht. ... Unsere Bestimmung ist die Glückseligkeit. (Friedrich Schiller; Sprichwort; Heinrich Heine) Erkennen wir also einander als
Menschen, so findet sich auch der Weg aus der Not (Jh 14,6)!
Freundliche Grüße – und nichts für ungut! Friedrich Röck
(Weiterführendes auf Wunsch!)
Subject: Wessen Wille also geschehe (Vaterunser)? Wach auf, gefrorner Christ, und gehorche! Denn erst die sittliche Bindung befreit zum Sein! Anti-Unsinn als vernünftige Politik.
Es ist Licht – und es sei licht! Ein Lichtblick gefällig? Aber na klar doch, denn Aufklärung ist wahres Evangelium, Freudenbotschaft, Heilkunde, ist aller Heilkundigen, aller wahren Kultur und Kunst, aller wahren Menschen Würde, Ehre, Treue, Pflicht und Recht, ist ewige Stimme der Natur wie der Vernunft! Das uns Einleuchtende eint und heilt. Der Weg ins Heile ist der Weg ins Eine! Der Mensch reift erst dort zum Menschen, wo er sich auf diesen Weg begibt, wo er sich also konsequenterweise aller Dialektik und Geschichte, wo er sich Raum und Zeit, wo er sich allem Dualismus (aller Polarität) in Geist (Idee) und Welt (Materie) enthebt, indem er das Eine (das Ganze) des Vielen (der Teile) erkennt (über alles ehrt, liebt, lebt). Denn das Wahre wie das Heile wie das Licht ist eins – sein eigentliches, sein wahres Wollen, seine Bestimmung, seine Erlösung. Das Wahre kennt, enthoben Raum und Zeit, nicht Leid noch Tod. (Spr 13,14) Der Seele (des Einen) Nahrung ist die Liebe wie das Licht. Schenken wir ihr nur genug, ist all Leiden perdu! (Ps 37,4; Mt 6,33; Rö 14,17) Der schöne Klang, die Harmonia mundi, die ewige Freude in Schöpfer und Schöpfung (Jes 35,10; Offb 21,4)? Kosmos in wie um uns ist und sei, nicht Chaos! Zugrunde gehen – wer will das schon? Ein Volk ohne Vision* tut es! (Spr 29,18) Winter ade! Scheiden tut weh. Aber dieses unser Scheiden, unser Abschied aus dem Wahn des Vielen (der Teile) in das Wahre des Einen (des Ganzen) macht, daß uns das Herze lacht! Denn es ist der Weg in unseren Frühling, in unser wahres, schönes Leben. Es ist unser Weg in das Reich, das alles eint, erlöst. * Gott ist alles, aber nicht alles ist Gott (Gottfried Wilhelm Leibniz). Wahr ist alles, aber nicht alles ist wahr. Eins ist alles, aber nicht alles ist eins. Was also wiegt schwerer, die Vision oder die Realität, die Tat-Sache oder des Gesetzes Sinn, des Traumes Rat (5Mo 6,5; Hiob 33,15-18; Ps 1,2; Mt 22,37.38; Apg 5,29)? Werden wir das, was wir sind: Lassen wir das, was uns beleidigt, kränkt und tötet, und bewirken wir das, was uns erfreut, belebt und heilt! Gedanken aus gegebenem Anlaß mit allseits freundlichen Grüßen von Friedrich Röck (25.06.2011) vier
Anlagen: 1. Adam ade! 2. Brüder zur Sonne zur Freiheit 3. So endet das Leiden und Sterben 4. Mensch und Volk im Reiche des Einen (Anschrift: Dr.med. F. Röck, Lobedanzgang 15, D-19053 Schwerin bzw. Friedrich.Roeck@t-online.de)
----- Original Message -----
From: RSV.FISCHER.INFO
Cc: KarinLeffer@aol.com ; Verfassungsschutz Deutsches
Reich ; RaBeStTe ; "Kommission für Staatsschutz"
Sent: Monday, August 01, 2011 11:05 PM
Subject: Re: Schreiben an die Amerikanische Botschaft Hallo ehemaliger Freund und nun im
Reichssicherheitshauptamt,
ich habe mir die Freiheit herausgenommen, den Weg des selbstbestimmten
Lebens ohne Angst zu gehen. Ich habe mich entschieden, das Reich der
Manipulation, der ewigen Grabenkämpfe und Zwistigkeiten, der Zerstörung von
Familien und Freundschaften, das Reich der hohlen Phrasen, der falschen
Versprechungen und der Illusion verbunden mit dem ewigen Kniefall vor
Dummheit, Nicht-Wissen und Halbwahrheiten zu verlassen und das Reich von
Selbstbestimmung, Solidarität, Freundschaft, Ehrlichkeit - eben des Geistes des
TING ( http://rsv.daten-web.de/TING/geistdesting3.jpg
) - zu betreten. Dir gefällt das nicht, mir hingegen sehr gut.
Albert Einstein sagte aber auch:
"Man muß so einfach denken wie ein Kind. Man kann Probleme nicht mit den
Denkweisen lösen die zu ihnen geführt haben."
"Fantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt."
"Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende
Meinungen gelassen auszusprechen; die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu
solchen Meinungen zu gelangen."
"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und
gleichzeitig zu hoffen, daß sich etwas ändert!"
"Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von
denen, die das Böse zulassen."
Herzliche Grüße für ein autarkes und ethisches Leben aller Menschen in
Respekt vor dem Schöpfer und in Liebe zu unserer Mutter Erde, viel Erfolg,
Gesundheit und alles Gute für Dich
Bernd-Joachim Wassermann
http://rsv.daten-web.de/danke.html ----- Original Message -----
Sent: Monday, August 01, 2011 6:08 PM
Subject: Re: Schreiben an die Amerikanische
Botschaft
Zu nachfolgendem unglaublichen Text eines Herrn Bernd-Joachim a. d. Hause "Fischer" folgendes passendes Zitat eines Albert Einsteins, Zitat: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." Dieses Schreiben geht an die betreffenden Instanzen des Deutschen Reiches, für solche Angelegenheiten. Grüße aus den Reichsamt im Deutschen Reich ********************************* ----- Original Message -----
From: RSV.FISCHER.INFO
Sent: Sunday, July 31, 2011 6:31 PM
Subject: Re: Schreiben an die Amerikanische
Botschaft
Nachricht erhalten, vielen Dank. Sehr geehrte Frau Leffer, (BCC: Verteiler wie vor) mit Bedaueren habe ich heute die Nachricht vom Computerraub durch Beauftragte der Wirtschaftsverwaltung Bundesrepublik Deutschland (Kolonie der Company USA) gegenüber der Danziger Verwaltung / Bund für das Recht zur Kenntnis genommen. Natürlich machte ich mir sofort Gedanken über die rechtliche Basis dieser Handlungen. Auf der WEB-Seite http://potsdamer-konferenz.de/dokumente/potsdamer_protokoll.php fand ich unter - A. Politische Grundsätze - folgende Ausführungen: 16. Zur Einführung und Unterstützung der wirtschaftlichen Kontrolle, die durch den Kontrollrat errichtet worden ist, ist ein deutscher Verwaltungsapparat zu schaffen. Den deutschen Behörden ist nahezulegen, in möglichst vollem Umfange die Verwaltung dieses Apparates zu fördern und zu übernehmen. So ist dem deutschen Volk klarzumachen, dass die Verantwortung für diese Verwaltung und deren Versagen auf ihm ruhen wird. Jede deutsche Verwaltung, die dem Ziel der Besatzung nicht entsprechen wird, wird verboten werden. 1990 wurde durch alle Deutschen die Chance für die Gründung und den Aufbau eines neuen friedlichen Deutschen Staates versäumt. Wie man im obigen Protokoll nachlesen kann, gab und gibt es dafür kein Verbot von Seiten der Alliierten. Damalige Gedanken zur Vollendung der Deutschen Einheit nach Art. 146 GG endeten damit, daß eine Beteiligung aller Deutschen jenseits der Oder-Neiße-Friedenslinie zur notwendigen Umsetzung des Selbstbestimmungsrechtes des gesamten Staatsvolkes für nicht realisierbar bewertet wurde. Gedanken der TING-Gemeinschaft: "Solange wir / das System unserer „Nation“ in den pyramidalen Verwaltsstrukturen verbleibt, solange haben wir nichts gewonnen ! Wir tauschen nur die Namen der Wächter unseres Sklavenpferchs - aber verwaltete Sklaven bleiben wir dennoch. Erst durch die Rückbesinnung auf unsere Wurzeln und Werte können wird unsere Zukunft „neu“ gestalten ! Dabei müssen wir alle unsere Ketten abstreifen ( Prometheus ) !!! Die Kraft des Festhaltens des Sklavens durch das System mittels dem Namen ( siehe dazu auch die Ausführungen von Steffen Hofmann ) erfolgt nicht nur auf energetischer sondern auch praktischer Ebene ( Einwohnermeldeamt, Standesamt, Social ID Card, .. ) - wir müssen uns vom Falschen lösen ( Steffen W. Hofmann - Datenkorruption), sowohl was die Nation angeht, als auch vom Namen ( daher schreibe ich „aus dem Hause ...“ ). Wie uns Manfred Heinemann ( http://www.natuerlicheperson.de ) vermittelt hat, ist die Verfassung von 1871 ein Gesetz einer Militärdiktatur, welche gewaltsam den Volksentscheid und die Volksverfassung der Paulskirchenverfassung von 1849 mit Mord und Todschlag beendete. Derlei kann man natürlich nicht legitimieren, indem man es zur Anwendung bringt oder gar die Zukunft darauf aufbaut. Daher kämen als Bezug nur die Verfassungen von 1849 oder 1949 in Frage; dennoch stehen auch diese im römischen Geist !!! - und damit wären wir weiterhin angekettet; wir waren ohne Ketten, solange wir in unserer völkischen Gemeinschaft lebten und im Ting alles entschieden. Peter Christof weist in diesem Zusammenhang auf die folgenden wichtigen Zusammenhänge hin: "Die Basis des c.d.m. ( capitis deminutio maxima - durch die Siegermächte bewirkt) Zwischen 1928 - 1933 haben in den Wiener Verträgen ( Steffen Hofmann ) alle, die am 1. Teil des Weltkrieges teilnahmen, den Staatsbankrott erklärt ( natürlich auch das DR ) - daher sind alle Menschen dieser ehemaligen Staaten verpfändet und damit rechtlos - somit muß man inzwischen die Gerichte als der verlängerte Arm der Banken ( BIZ in Basel für Europa, City of London für die anglistische Welt, mit ihrer Außenstelle der FED ) sehen, welche die Menschen von „Grund und Boden befreit“ sowie alle von ihnen finanzierten Gütern ( Telefonkabel, (Ab-)Wasser, Kanalisation etc. - denn dies wurde und wird an US-Investorengruppen verkauft und zurück geleast ! ). c.d.m. steht eben nicht nur allein für Deutschland, sondern für alle „Staaten“, welche in der Folge des 1. Teils des Weltkrieges bankrott anmelden mußten ( bei wem wohl ? => FED, BIZ, CoL ). Es wurden also die Bürger ( statt Bürgerrechte ) von ~ 50 Staaten zu Bürgen ( verpfändet ! ). Kein Wunder, daß in Wien Niemandem von den Bürgen Einblick in diese „Verträge“ gestattet wird. Aus diesem Grunde ( wegen dem Pfandgut, welches zB wegstirbt ) müssen uninformiert ( und damit im Widerspruch zum Naturrecht und zum ius cogens ) die Eltern strafbewehrt verpflichtet werden, ihre Nachkommenschaft als neuerliches Pfandgut einzusetzen - der Grund für die Pflicht der Anmeldung von Nachkommen beim Standesamt ( sollte man besser sagen Pfand Verwalter ). Dies hat den Vorteil, daß damit die Nachkommen sofort zur Sache werden, damit kein Menschenrecht und ebenso wenig das Naturrecht ( welches ebenfalls auf den Menschen abhebt ) einfordern können; wie praktisch, Gesetze - gerade auch im Völkerrecht - für Menschen zu formulieren, im Wissen, daß die eigenen Bürger verpfändete Bürgen und damit nur noch Sachen sind, für welche diese Rechte unerreichbar sind - mit dem Tag der Anmeldung beim Standesamt ! Die debellatio hat nicht nur in militärischer Hinsicht stattgefunden ! Folge: Das DR hat mit der Verhaftung der Regierung Dönitz aufgehört zu existieren. Der Grund und Boden ist frei ! Keine KRR´s oder fremdbestimmte WRV begrenzen uns mehr ! 60 Jahre Besatzung haben seit 2005 keine (Völkerrechts)Grundlage mehr, uns zwangszuverwalten . D.h. wir sind auch in diesem Sinne frei ! - in der Besinnung auf die Paulskirchenverfassung. Dabei gilt zu beachten: kein Gesetz ohne gültige Verfassung ! Eine völkerrechtlich korrekt in die Welt gesetzte Verfassung kann nicht aufgehoben werden; daher sind weder die 1849 noch die 1949 Verfassungen jemals aufgehoben worden ! Somit basieren alle DR Gesetze nach der gewaltsamen Auflösung der Märzparlamente / der Nationalversammlung auf einem Gesetz Nr. 628 mit dem Namen DR Verfassung von 1871, welche aber wegen der Unmöglichkeit der Aufhebung der Paulskirchenverfassung niemals rechtswirksam in Kraft treten konnte - damit sind alle DR Gesetze ( BGB, GVG, ZPO, StPO, … ) nichtig, wegen dem Fehl - Bezug zu einem Gesetz, welches DR Verfassung von 1871 bezeichnet wurde => kein Gesetz ohne gültige Verfassung ! Daher konnte weder völkerrechtlich korrekt eine Kaiserkrönung stattfinden, noch irgendwelche Verträge geschlossen werden." Informative Links zur weiteren Wissens-Aneignung: http://www.tingg.eu/news.htm http://www.freiheitistleben.de/thema08_loesungen.htm Herzliche Grüße
----- Original Message ----- From: KarinLeffer@aol.com To: RSV.Fischer.INFO@online.de, ... Sent: Sunday, July 31, 2011 2:17 PM Subject: Schreiben an die Amerikanische Botschaft Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie zwei Schreiben an die Amerikanische Botschaft und an den Münchner Merkur zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Karin Leffer www.freistaat-danzig.com www.bund-fuer-das-recht.de
Anlage: Nebenintervention nach FGG und ZPO des Zentralrat Europäischer Bürger/in e.V. vom 20.04.2007 (*.PDF – 352kB) Brief an Bundespräsident Horst Köhler u. Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel v. 14.05.2007 (*.PDF – 526kB) Rechtliche Darstellung der Begründung meiner Selbstverwaltung Bernd-Joachim FISCHER
(*.PDF – 409kB) eMail an den Landrat meiner Region vom 15. Mai 2007 zum Thema Menschenrechte und Selbstverwaltung FAX an Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel v. 15.08.2007 zur Eintragung der INSOLVENZ der BRD-Finanzagentur GmbH im Bundesanzeiger (*.PDF – 78kB) Öffentliche Darstellung der Selbstverwaltung als Türschild
(*.JPG – 981kB) Öffentliche Darstellung der Selbstverwaltung als Türschild - Foto
(*.JPG – 898kB) Öffentliche Darstellung der Selbstverwaltung als Türschild - Text
(*.PDF – 87kB) Öffentliche Darstellung der Selbstverwaltung mit Postzustellanweisung auf dem Briefkasten
(*.PDF – 57kB) Öffentliche Darstellung der Selbstverwaltung mit Postzustellanweisung auf dem Briefkasten - Foto
(*.JPG – 233kB) Einwurfsverordnung und Postzustellanweisung vom 27. JULI 2007 an die Deutsche Post AG
(*.PDF – 111kB) Anzeige fehlende Rechtssicherheit: Einspruch gemäß §2 Wahlprüfungsgesetz an den Bundestag am 29. Oktober 2005
(*.JPG – 186kB) Auf der Grundlage der ,,Menschen-“ und ,,Völkerrechte“ und mit dem
Grundgesetz, dass von den Alliierten für die westdeutsche Bundesrepublik
Deutschland geschaffen wurde, zeigte ich am 14.05.2007 an, dass ich mich fortan unter
Selbstverwaltung gestellt habe! (Siehe:
http://rsv.daten-web.de/sv.html
) Diese Selbstverwaltung gilt bis zu dem Tage, an dem eine vom Deutschen
Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung für Gesamtdeutschland in
Kraft tritt und durch einen Friedensvertrag mit den Besatzungsmächten des
Zweiten Weltkrieges, der Besatzungszustand beendet wird. Bis dahin untersteht
die „Selbstverwaltung Bernd-Joachim FISCHER“ nicht mehr der Gerichtsbarkeit der Organisation der Bundesrepublik Deutschland. Rechtliche Begründung und
Herleitung in Kurzform (worum geht es): Ersteres ergibt sich diese
Proklamation und Rechtssicherheit aus dem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung
§ 23 h) und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 25, sowie
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vor allem in
den Artikeln 6, 15 und
20. Der Überleitungsvertrag mit
der genauen Bezeichnung »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem
Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten
(in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und
Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht
als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II,
Seite 1386 ff. verstößt klar und deutlich
gegen Völkerrecht und Grundgesetz. Damit liegt auch ein klarer Verstoß von
Amtspersonen der BRD gegen Artikel 56 GG vor. Daraus folgt nun wieder Artikel 20
(2) GG in Verbindung mit Artikel 20 (4) GG mit der Erklärung der
Nichtduldung.
Dieses
Recht leitet sich auch aus dem RuStAG ab, da ich nach wie vor deutscher
Staatsangehöriger im Sinne § 1 RuStAG in der Fassung vom 22.Juli 1913 bin.
Demnach ist die Bundesrepublik nach Carlo Schmid nur eine Organisation der
Modalität einer Fremdherrschaft auf deutschem Boden. 62 Jahre nach Kriegsende
dulde ich dies nicht mehr, in Übereinstimmung mit dem Menschen- und Völkerrecht
und dem Artikel 146 Grundgesetz. Personenname,
Anschrift, Kopie des Ausweises der Selbstverwaltung: Selbstverwaltung Bernd-Joachim und Angelika FISCHER Fischer,
Bernd-Joachim Auf der Platte 7, in 92260
Ammerthal
Rechtliche Herleitung in der Langform
als unabdingbarer Bestandteil dieses
Dokumentes: Diese Selbstverwaltung
begründe ich wie folgt: Im Jahre 1990 ist die DDR
gemäß Artikel 23 des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“
der Bundesrepublik beigetreten. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines
Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära
abgeschlossen und Deutschland wieder seine volle Souveränität erhalten habe.
Ein klassischer
Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des
Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.
Diese Darstellung lässt
sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrechterhalten: Gemeinhin wird der so
genannte „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ als alles regelnder Basisvertrag zwischen den
vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR
angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2)
wieder gewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet: „Das vereinte
Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten.“ Dieser Wortlaut bedeutet für
den normalverständigen Bürger, dass keinerlei Regelungen aus früherem
Besatzungsrecht mehr fort gelten können, die sich bis dahin aus dem so genannten
»Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen „Vertrag zur Regelung aus Krieg
und Besatzung entstandener Fragen“ in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954,
veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.
Dieser „Überleitungsvertrag“ umfasste ursprünglich 12 Teile, von denen in
der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen
ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit
insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fort geltender Bestimmungen der
Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt
nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.
Die Politiker und die Medien,
die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche
Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis
dieses Vertrages. Zur Gewährung einer vollen
Souveränität war dieser „Überleitungsvertrag“ mit seinen alliierten Vorschriften
infolge des
„Zwei-plus-Vier-Vertrages“ also aufzuheben. Dazu diente die
„Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung
der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung)
sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen
(in der geänderten Fassung)“, veröffentlicht als Bekanntmachung im
Bundesgesetzblatt 1990, Teil II,
Seite 1386 ff. Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, dass
die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten - doch
vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche
zu lesen: „3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages
bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER
TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „... Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu
ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und
3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8 DRITTER
TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des
Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3,
Absätze 1 und 3
SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und
Artikel 2
NEUNTER
TEIL: Artikel 1
ZEHNTER
TEIL: Artikel 4“
Doch damit noch nicht
genug:
Zusätzlich zu dieser
detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in
Kraft bleiben, wird in der „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ...“
(BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, dass die in Ziffer 1
dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des
Überleitungsvertrages von deutscher Seite die weitere Erfüllung bestimmter
Festlegungen „nicht beeinträchtigt.“ Mit welchem Recht spricht
man von einer „Suspendierung“ des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der
hier zitierten „Vereinbarung vom 27./28. September 1990…“ (siehe oben) festgelegt wird, dass er
in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fort gilt? Ein Beispiel aus den oben
zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2,
Absatz 1. Dieser Artikel des
Überleitungsvertrages von 1954 lautet: Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung
denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen
wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder
festgestellte Rechte und Verpflichtungen.“ Also gelten doch ganz
offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch
weiterhin!
Denn das heißt doch ganz klar
und unzweifelhaft, dass bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts
seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fort gelten,
ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder
nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran
auszurichten und zu halten hat. Die ausdrückliche
Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten
Artikel des Überleitungsvertrages belegt, dass die Bundesrepublik offenkundig
weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren
Besatzungsrechts unterworfen ist.
Berlin steht bis heute
unter Sonderstatus.
Doch das ist immer noch nicht
alles: Es ist die Existenz eines
weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: „Übereinkommen zur
Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“.
Dieser Vertrag vom 25.9.1990
ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990,
Teil II, Seiten 1274 ff. Parallel zur obigen
Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag
zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
Dass es sich hierbei um einen
Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2,
hier nur mit dem Einschub „in Bezug auf Berlin“.
Der Abschluss zweier gleich
gelagerter Verträge - einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und
andererseits für Berlin - kann nicht anders interpretiert werden, als dass von
alliierter Seite der Sonderstatus von
Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und
festgeschrieben worden ist. Ist Berlin also die
Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fort geltenden Bestimmungen der
ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter „Vereinbarungen“ und
„Übereinkommen“ ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu
sein?
Aus all diesen Verträgen und
Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status
der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, dass sie dringend einer Klärung
bedürfen! Leben wir heute, 62 Jahre
nach Kriegsende, noch immer unter fort geltenden Bestimmungen früheren
Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte? Wird hierdurch zwangsläufig
die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem
verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht? Die deutschen Vertreter bei
den „Zwei-plus-Vier“ - Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben,
da man doch davon ausgehen muss, dass sie in deutschem Interesse handelten.
Also müssen die ehemaligen
Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.
Wäre dies aber nicht ein
klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den
„Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ vom
16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: „Alle
Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung“? Liegt hier das
Geheimnis unerklärlicher Politik? Haben wir in all diesen
Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für
politische, wirtschaftliche und finanzielle Entscheidungen zu suchen, die
eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel
·
die jeden
ökonomischen Sachverstand und den Volkswillen missachtende Aufgabe der Deutschen
Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht
werden? ·
die
EU-Osterweiterung, mit den ja jetzt absehbaren Risiken für die politischen,
wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
·
den Umbau
der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren
Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando? ·
die sofort
nach dem 11. 9. 2001 erfolgte „uneingeschränkte“ Solidaritätserklärung mit den USA und
ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage
von Kampfbeteiligungen?
Dies folgt auch aus den
Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom
27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So
beginnt beispielsweise der fort geltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:
„Vorbehaltlich ...
einer Friedensregelung mit Deutschland…“
„Vorbehaltlich der
Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche
Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen,
gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar
1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im
Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt
sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art
erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit
ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni
1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch
darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend
machen.“
Ein weiteres
Beispiel:
Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3,
Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft
bleibt, heißt es: „(1) Die Bundesrepublik
wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das
deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden
sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution
oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei
Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen
Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen
werden.“
»(3) Ansprüche und Klagen
gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels
bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche
und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder
Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt
haben, werden nicht zugelassen.«
Rechtlos gegen
alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung! „Ansprüche und Klagen
... werden nicht zugelassen.“ Diese Festlegungen bedeuten,
dass sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung
stellen. Besondere Aufmerksamkeit
verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1:
„... geschlossen haben oder schließen werden“. Dies heißt nichts anderes,
als dass die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich
unbegrenzt, deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von
Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und
sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch
spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich
festgeschrieben: „Die
Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben…“.
Es ist wohl nicht davon
auszugehen, dass es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen
und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen. Das heißt auch logisch
weiter, dass diejenigen, die von deutscher Seite diese Verträge so
unterschrieben haben, keine deutschen Interessen im Auge gehabt haben können.
Deutschland gilt
völkerrechtlich nach UNO-Satzung wahrscheinlich nach wie vor als
„Feindstaat“.
Gleiches gilt übrigens auch
für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der
UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch
ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates „Zwangsmaßnahmen“ gegen die Feindstaaten
zu ergreifen, also gegen Deutschland. Wann sollen wir die seit
62 Jahren überfällige Friedensregelung denn nun endlich
erhalten?
Wo finden wir hierzu einen
Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 31.07.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht
untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht
aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73): „Das Grundgesetz - nicht
nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon
aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit
der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch
die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist. Das Deutsche
Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als
Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter
Organe selbst nicht handlungsfähig. Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein
neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu
organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.
Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des
GG.“ Dieses Urteil gilt ganz
unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und
Westdeutschland weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche
Reich umfasst. Existiert das Deutsche
Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie
vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche
Reich eben „nicht handlungsfähig“ ist. Wer also ist nun
völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite
zu unterschreiben? Das „Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland“ (so die offizielle Bezeichnung) ist
zum anderen keine Verfassung „der“ Bundesrepublik, sondern ein
Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen
Siegerstaaten „für“ die BRD. Im
Genehmigungsschreiben zum GG heißt es unter 9. „...die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland errichtet und das Besatzungsstatut in Kraft treten
wird.“ Fehlt ihm die Zustimmung des
deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente? Offiziell ja! Das Volk kann
aber auch zustimmen durch Duldung! Die grundlegende
demokratische Forderung „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Artikel 20 (2) GG)(welches Volk ist hier gemeint?)
erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu
dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend
beeinflussen zu können. Wann endlich werden wir die
Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene
Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes,
uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unseren
Nachbarländern? Wann wird hierfür eine
Deutsche Nationalversammlung einberufen? Wann endlich können
wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden? Der Artikel 146 des im Jahre
1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffenen
Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990
wie folgt: „Dieses Grundgesetz
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,
die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist.“
Mit Bekanntmachung im
Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie
folgt geändert: „Dieses Grundgesetz,
das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft
tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist.“
Da die Einheit und Freiheit
Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten
fort geltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich
a) die staatsrechtliche
Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung
an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die
allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919
ablösen könnte. In den
Leitsätzen zum Urteil vom 31.07.1973 (2BvF 1/73) heißt es u.
a.:
Nach der Streichung des (Artikels 23 alte Fassung)
GG ist jetzt nicht mehr zu erkennen, wo das Grundgesetz denn gilt. Man sage
nicht, das sei selbstverständlich: Eben weil das Grundgesetz es nicht klar
abgrenzt, wo seine Artikel gelten sollen. Wie kann
der Bundestag, der sich der „deutsche“ nennt, gegen alle offenbar erkennbare und
offen zutage liegende Wahrheit behaupten, die Einheit Deutschlands sei
vollendet? Geltende
Verträge mit den Alliierten haben Deutschland sein Recht auf die Ostgebiete und
die übrigen fremd besetzten Gebiete nach internationalem Völkerrecht bestätigt.
Darin hatten sie sich nicht nur bereit erklärt, die Wiedervereinigung zu dulden,
sondern sie haben sich verpflichtet, sie zu fördern! Die Bundesregierung war
unfähig oder unwillig, die Wiedervereinigung nach diesen Verträgen und nach den
Leitsätzen des BGH-Urteils vom 31.07.1973 zu vollziehen. Das deutsche Volk hat
1948 eindeutig bewiesen, zu solcher Handlung fähig zu sein. Heute wissen wir,
dass das Volk weise gehandelt und unter den Augen der Alliierten eine
Überlebensstrategie entwickelt hat, um nicht noch mehr Leiden zu
erdulden. Wollen wir klüger als
das Volk sein, und wollen wir nicht verstehen, dass es nach 1945 die
Intervention hingenommen hat. Die damalige
BRD-Staatsführung hat nicht einmal versucht, das zu verhindern.
Im selben
Atemzug nämlich, in dem Professor Carlo Schmid den zu gründenden deutschen Staat
als „Organisationsform einer Modalität
der Fremdherrschaft“ bezeichnete, hat er – in Beobachtung des
Volkswillens – gleichzeitig auch schon die, allerdings vorläufige und keineswegs unabänderliche,
faktische Legalität des
westdeutschen staatlichen Provisoriums festgestellt.
Zitat aus
der denkwürdigen Rede vom 20.10.1948:
„Dieses
Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen
worden ist.“
Das sagt
unwiderlegbar, dass das heute amtlich für gültig erklärte Grundgesetz eben nicht
in freier Selbstbestimmung beschlossen worden ist; und nur vom Deutschen Volke
erduldet wurde. Es ist
auch vom Deutschen Bundestag niemals ratifiziert
worden. Auch die
aktuelle Internetseite der Bundesregierung bestätigt diesen
Umstand. Und mit
der Streichung des (Artikels 23 alte Fassung) GG, nämlich das
Wiedervereinigungsgebot und der Proklamation im 2 + 4 Vertrag – die Vereinigung
Deutschland sei abgeschlossen – hat der Bundestag, auch in Verbindung mit den so
genannten drei Mächten eben nicht die Vereinigung Deutschlands vollzogen. Das
Gegenteil ist der Fall. Die Vereinigung betraf nur die BRD als
westdeutsches Teilgebiet und die DDR als mitteldeutsches Teilgebiet.
Ostdeutschland wurde in dieser Vereinigung gar nicht
berücksichtigt. Aus genau
diesem Grunde heißt der Vertrag „Einigungsvertrag“ und nicht „Einheitsvertrag“.
Sprache ist immer verräterisch. Auch darf
die BRD, die ja nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs ist und damit auch
nicht für dieses handeln darf, Gebiete abtreten, die ihr gar nicht
gehören. „Kein
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland darf die Wiederherstellung der
staatlichen Einheit als politisches Ziel aufgeben“; so urteilte das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.07.1973.
„Alle Verfassungsorgane sind verpflichtet, in ihrer Politik auf die
Erreichung dieses Zieles hinzuwirken - das schließt die Forderung ein, den
Wiedervereinigungsanspruch im Inneren wach zuhalten und nach außen beharrlich zu
vertreten - und alles zu unterlassen, was die Wiedervereinigung vereiteln
würde." Dies gilt auch für das Ostsdeutsche
Teilgebiet. Die Konsequenzen auf die laufende
Rechtsprechung sind, dass die Gesetze wegen Verstoßes gegen das Gebot der
Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964,
147)! Willkürlicher und selbstherrlicher kann Verhalten von Politikern und der
Justiz nicht mehr sein, wenn Geltungsbereiche in den verschiedensten Gesetzen
aufgehoben werden, wie jüngst gerade wieder für das Gerichtsverfassungsgesetz,
die StPO und die ZPO. Selbst das
Grundgesetz bietet eine Lösung für
solch verantwortungsloses Handeln von Politikern in (Artikel 20 (4)
GG. Dieser (Artikel 20) GG
ist aber jetzt auch nur noch gültig für jene, die ihn erdulden. Gerade angesichts der heutigen Zeit
ist es notwendig – gleich wie Carlo Schmid – mit dem Hinweis auf die de jure
durch Intervention zustande gekommene Ordnung – auch auf deren vorläufige
faktische Legitimität durch den Mehrheitswillen des Volkes durch Duldung
hinzuweisen. Nur so können das Volk, Richter, Rechts- und Staatsanwälte, Politiker und
Journalisten auf dem gleichen Weg in die Zukunft gehen. Wenn es also de jure das Grundgesetz
nicht mehr gibt, gibt es auch de jure keine Bundesrepublik Deutschland mehr. Und
es gibt keine Rechtsgrundlagen nach denen diese handeln könnte; es sei denn durch freiwillige Duldung des
Einzelnen. Da das bei der Mehrzahl der Deutschen
noch der Fall ist, ist die Bundesrepublik durch Duldung dieser existent – aber
eben nur durch diese und folglich für diese. Ich – Fischer, Bernd-Joachim – dulde die Bundesrepublik Deutschland für
mich nicht mehr. Hier nun die zwingende grundgesetzliche und völkerrechtliche
Argumentation für meine Selbstverwaltung: Das Grundgesetz sagt im Artikel 25: „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des
Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten
unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ Bestehendes Völkerrecht ist die Allgemeine Menschenrechtserklärung der
Vereinten Nationen: Der Artikel 20 Satz 2 der Erklärung
der Menschenrechte lautet: „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung
anzugehören.“ Alles Vorangestellte zeigt eindeutig,
dass die Bundesrepublik kein Staat sondern eine Vereinigung ist, oder wie es
Carlo Schmid formulierte, die „Organisationsform einer Modalität der
Fremdherrschaft“. Diese Vereinigung oder Verwaltungsorganisation dulde ich für
nicht mehr und lehne sie für mich ab. Artikel 15 Satz 2 der Erklärung der
Menschenrechte lautet: „Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen, noch das
Recht versagt werden, seine
Staatsangehörigkeit zu wechseln.“ Zu keinem Zeitpunkt wurde ich gefragt,
meine Staatsangehörigkeit Deutsches Reich zu wechseln in „deutsch“ einer
Bundesrepublik Deutschland. Das hier durch diese Verwaltungsorganisation
unrechtmäßige Verwirrspiel dulde ich für mich nicht mehr und lehne es für mich
ab. Artikel 15 Satz 1 der Erklärung der
Menschenrechte „Jeder hat das Recht auf eine
Staatsangehörigkeit.“ Meine rechtmäßige Staatsangehörigkeit
ist die Staatsangehörigkeit Deutsches Reich, gem. Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetz des Deutschen Reiches. Artikel 6 der Erklärung der
Menschenrechte lautet: „Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu
werden.“ Hier ist es notwendig etwas weiter
auszuholen und einen der eklatantesten Rechtsbrüche dieser
Verwaltungsorganisation Bundesrepublik Deutschland, auf den Punkt gebracht,
herauszuarbeiten. Bestehendes Völkerrecht ist u.a. auch die Haager
Landkriegsordnung. Unterzeichner waren alle großen
Nationen der damaligen Zeit, wie etwa USA, Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Russland, Italien etc. Das Abkommen trat am 26. Januar 1910 im Deutschen Reich und in Österreich-Ungarn
in Kraft, am 11. Juli 1910 für die Schweiz. Es ist bis heute in Kraft und wurde
später insbesondere durch die Genfer Konventionen von 1929 und 1949 ergänzt. Verboten sind danach
z.B.: - Gift und vergiftete
Waffen - meuchlerische
Tötung - Tötung oder Verletzung von Gegnern,
die sich ergeben haben - der Befehl, es werde kein Pardon
gegeben - Missbrauch der Parlamentärsflagge, der gegnerischen
Uniform und
der Abzeichen der Genfer
Konventionen - Aufhebung oder Suspendierung der
Rechte der Gegenpartei oder
Ausschluss ihrer Klagbarkeit.
Ich zitiere den Artikel 23 h
Haager Landkriegsordnung wörtlich: „… ist namentlich untersagt:
h) die Aufhebung oder zeitweilige Außerkraftsetzung der
Rechte und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei oder die Ausschließung
ihrer Klagbarkeit.“ Das ist geltendes Völkerrecht der dem deutschen Recht laut Grundgesetz
Artikel 25 (GG) vorgeht! Nach Völkerrecht darf also geklagt
werden.
Und wegen seiner
Ungeheuerlichkeit führe ich noch einmal den SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1
und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, an.
In diesem heißt es aber: „(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine
Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche
Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,
das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf
Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit
anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen
Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.“ „(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen,
die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen
Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen
internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf
Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht
zugelassen.“
Dieser Überleitungsvertrag
ist nach Bundesrecht eindeutig geltend und Bestandteil des 2 + 4 Vertrages. Er
verstößt eindeutig gegen geltendes Völkerrecht und somit auch gegen das
Grundgesetz Artikel 25. Schlimmer noch: Grundgesetz Artikel 56
Amtseid für Präsident, Kanzler sowie alle Minister lautet: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle
des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das
Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir
Gott helfe." Mit ihrer Unterschrift unter diese
Verträge haben die dafür Verantwortlichen nicht nur gegen geltendes Recht
verstoßen, sondern dem deutschen Volk schweren Schaden zugefügt. Ein klarer
Bruch des Amtseides manifestiert in den Verträgen. Also handelt die
Bundesregierung nicht im Interesse des Deutschen Volkes, sondern duldet und
fördert die weitere Unterwerfung des Volkes, durch die Festschreibung des durch
die Besatzer diktierten Grundgesetzes. So kann 62 Jahre nach dem Kriegsende
jeder Deutsche dieses negative Plebiszit, nämlich die Erduldung des
Besatzungsrechts - manifestiert durch das Grundgesetz, dass eben keine
Verfassung ist, für sich selbst aufheben. Diese Vorgehensweise der
Selbstverwaltung ist ausdrücklich durch das Grundgesetz selbst legitimiert und
bietet hier eine Lösung und zwar im und mit dem Artikel
20. Dort steht unter 1) „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Viele Handlungen der gegenwärtige
Bundesregierung weisen darauf hin, dass demokratische Prinzipien und Strukturen
immer weiter abgeschafft werden und der Sozialstaat in einen Fürsorgestaat
umgebaut wird. Unter Artikel 20 (2) finden wir: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie
wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
ausgeübt.“
Grundgesetzbruch aller
Bundesregierungen – noch niemals ging die Staatsgewalt vom Volke aus, sie geht
permanent weg von demselben. (siehe Wahlen, Fraktionszwang etc.).
Aber noch
einmal: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Dies nehme ich für mich mit meiner
Selbstverwaltung nun in Anspruch! Unter Artikel 20 (4) finden wir: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese
Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn
andere Abhilfe nicht möglich ist.“ In allem Vorangestellten habe ich den
Nachweis gebracht, dass es vor allem und insbesondere die Bundesregierung selbst
ist, die es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen. Man könnte Seiten füllen,
wenn man dabei die vor allem wirtschaftlichen Aspekte, die zur Beseitigung
dieser Ordnung führen, berücksichtigt. Hier geht es aber nur um eine rechtliche
Würdigung. Die gröbsten Verstöße gegen 20 (2) und
20 (4) seien hier nur kurz erwähnt und exemplarisch
aufgelistet: -
Vorenthaltung des Rechts auf Volksentscheide gegen den Willen des
Volkes -
Abschaffung der eigenen Währung ohne Befragung und wie aus Umfragen
klar und eindeutig ersichtlich gegen den
Willen des Volkes -
Unterordnung der eigenen Streitkräfte unter fremden Oberbefehl ohne
Befragung des Volkes und damit Übernahme des Risikos des
indirekten Führens
von
Angriffskriegen -
Waffenlieferungen in Spannungsgebiete unter eindeutigem Verstoß gegen Artikel
26 GG und das
Kriegswaffenkontrollgesetzes ohne Befragung des
Volkes. -
Abschließen der Verträge von Maastricht etc. ohne Befragung des Volkes
-
Versuchte Einführung der EU-Verfassung ohne Befragung des
Volkes -
Einführung der Rechtschreibreform ohne Befragung des
Volkes Zum
Abschluss meiner Argumentation kommt noch einmal das Grundgesetz zu Wort,
beginnend mit einer 5 fachen Unwahrheit in nur 2 Sätzen gleich in der Präambel,
obwohl der Text sehr schön, erhebend
und unterstützenswert ist, wenn den Tatsachen entsprechen
würde: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Das alles wäre sehr schön, nur muss
man folgendes anmerken:
Diese Diskrepanz von Text und Realität ist für mich nicht länger
akzeptabel. Auch alle diese eindeutigen Verstöße gegen das geltende Grundgesetz vor
allem in den Artikels 25, 20 und 56 dulde ich nicht mehr und dazu habe ich sogar
das hier dargelegte Grundgesetzliche Recht im Artikel 20
(4)! Damit und mit der Proklamation meiner Selbstverwaltung erlischt jede
Ihrer Rechtsgrundlagen mir gegenüber. Mit dem schon mehrfach zitierten GG
Artikel 146 bestimme ich hiermit auch die Gültigkeitsdauer meiner
Selbstverwaltung, nämlich: „… bis zu dem
Tage, an dem eine Verfassung in
Kraft tritt, die von dem Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossen
worden ist.“
Was
bedeutet dies nun konkret: Früher gab
es bedingt und als Folge des „kalten Krieges“ z.B. die Organisation
Bundesrepublik Deutschland und die Organisation der Deutschen Demokratischen
Republik, beide auf deutschem Boden, dazu kommen noch die Ostgebiete unter
polnischer und russischer Verwaltung, die ich hier aber nur der Vollständigkeit
halber erwähnen möchte. Heute gibt
es wegen Duldung der breiten Masse immer noch die Bundesrepublik Deutschland und
jetzt vielleicht für Sie neu und gewöhnungsbedürftig, das gebe ich zu, u.a.
die Selbstverwaltung
Bernd-Joachim FISCHER. Ich kann mich nicht erinnern, ob es historisch
einen Fall gegeben hat, dass Gesetze der jeweiligen Verwaltungsorganisationen
(BRD und DDR) im anderen Teil angewendet oder auch nur vorgetragen
wurden. Denn die
Bundesrepublik ist damit wie die Selbstverwaltung Bernd-Joachim FISCHER,
auch nur eine Vereinigung, Organisation und Verwaltung auf deutschem Boden, bis
zu dem Tage, an dem endlich eine Verfassung und ein Friedensvertrag für unser
deutsches Volk in Kraft treten. Es wäre
für beide Organisationen ratsam, Ihre Energie genau auf die Erfüllung dieses
Grundgesetzauftrages zu verwenden! Denn wie oben
ersichtlich, ist die Organisation der Bundesrepublik momentan noch zum Nachteil
und zum Schaden des Deutschen Volkes und sabotiert die Erfüllung dieses letzten
Grundgesetzauftrages im Artikel 146. Es ist
aber jedermanns eigene Entscheidung, wem oder welchen Zielen er
dient. Wenn genügend Menschen diese Bundesrepublik dulden und erdulden ist das Ihre Sache und ich maße mir nicht an, darüber zu urteilen. Ein jeder
wird seine Gründe dafür haben. Respektieren Sie meine Entscheidung der Selbstverwaltung, erklären Ihre
Nichtzuständigkeit, geben Sie die von mir gestellten Anträgen statt und
akzeptieren diese Anzeige der Selbstverwaltung, wenn Sie darüber Befugnis haben.
Und damit komme ich abschließend zum Beamteneid. Er ist im Beamtenrecht im § 58/1 zu finden:
Tun Sie bitte genau das! Daran werden Sie bei Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien gemessen werden, denn Sie finden im § 56/1 des Beamtengesetzes folgenden Hinweis:
Daraus
die Formel I
Formel
II
„Völkermord statt Völkerrecht“ – Teil I bis XXXVII, - Deutschland nach internationalem Recht – Teil I bis VI , die Bücher der Kampf Teil I und II u.a.
Politische Instrumentarien - Grundgesetz Artikel 146 - Selbstverwaltung Predigt zur Sommersonnenwende 22.06.2008 - Text und Video - Rechtsstaat AW2: sog. Richter_DRiG_sofortige Beschwerde gegen rechtswidrige Verfahren Roth, Jürgen: Ermitteln Verboten! Warum
die Polizei den Kampf gegen die Kriminalität aufgegeben hat.
(*.PDF – 1.685kB) Das Märchen vom gerechten Staat - UST-Gesetz NICHTIG (*.PDF – 492kB) Das Märchen vom gerechten Staat - UST-Gesetz NICHTIG (*.HTM – 28kB) Bund-fuer-das-Recht / Extrablatt 1 - Was will die Coburger Justiz vertuschen? Manipulationen in Gerichtsprotokollen! (*.PDF – 898kB) ZUSAMMENFASSUNG:
WANN WIRD DER 'RUNDE TISCH BERLIN' AKTIV ? - "Das Wort zum Freitag" - das ZDF
oeffnet Islamisten Tuer und Tor
(*.HTM – 28kB) Ein Staat, der nicht die Menschenrechte und die Grundprinzipien
der Demokratie zur Grundlage seiner Verfassung und Gesetzgebung macht, kann zwar Gesetze haben, aber er ist kein Rechtsstaat. J. Rovan, in FAZ, 2.1.1996, S.6 ***************************************************************************************************** Das ist die klarste Kritik von der Welt, wenn neben das, was ihm mißfällt, einer was Eigenes, Besseres stellt! - Emanuel Geibel - ***************************************************************************************************** Eine Gemeinschaft lebt nicht von denen,
die ihre “Rechte” einfordern, sondern von denen, die ihre Pflichten erfüllen! (alte Gotenweisheit)
|